Die Logopädie kann Menschen mit Sprachschwierigkeiten helfen, sich besser zu verständigen und Barrieren abzubauen, die durch Sprachfehler entstehen. Das Ziel einer logopädischen Behandlung kann zum Beispiel sein, die Aussprache zu verbessern, die Stimme zu trainieren oder richtig sprechen zu lernen.
Schluckstörung ist ein fehlerhaftes Schluckmuster mit einer geschwächten Mundmuskulatur, meistens mit einer drohenden oder vorhandenen Zahnfehlstellung.
Kinderärzte, HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Zahnärzte Kieferorthopäden, Neurologen, Psychiater, Phoniater können nach einer Untersuchung eine logopädische Verordnung ausstellen. Auf dieser Verordnung sind die Frequenz, Anzahl und die ärztliche Diagnose vermerkt. Mit der Verordnung kann ein Termin in der Logopädiepraxis vereinbart werden.
Spätestens nach 28 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung sollte mit der logopädischen Behandlung begonnen werden, da sonst die Gültigkeit der Verordnung erlischt und neu angefordert werden muss.
Bei Minderjährigen die gesetzlich versichert sind übernimmt die Krankenkasse die vollständigen Kosten.
Bei gesetzlich versicherten Personen ab 18 Jahre fallen 10 Euro Rezeptgebühr und 10% des Rezeptwertes an, die sogenannte Zuzahlung. Der Logopäde schreibt eine Rechnung und muss
das Geld an die Krankenkasse weiterleiten.
Privat versicherte Personen sollten sich vor Beginn der logopädischen Behandlung bei den Krankenkassen informieren ob und wie viel der Kosten übernommen werden.
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