Im Mittelpunkt der Geriatrie (Altersheilkunde) steht der alternde Mensch. Patienten dieser Altersgruppe leiden häufig unter komplexen Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und
Handlungsfähigkeit durch Mehrfacherkrankungen.
Die Beratung und Einbindung der Bezugspersonen ist ein weiterer, wichtiger Aspekt.
Mögliche Krankheitsbilder:
Die ergotherapeutische Behandlung befasst sich in der Neurologie mit Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems. Die Therapie kann bei Menschen aller Altersgruppen angewandt werden
und bietet Hilfe beim Erlernen noch nicht erreichter oder verloren gegangener Fähigkeiten ebenso wie den Erhalt der aktuellen Fähigkeiten.
Typische Krankheitsbilder sind:
Die ergotherapeutische Behandlung in der Orthopädie/Traumatologie/Rheumatologie richtet sich an Menschen mit angeborenen oder erworbenen Bewegungs- oder Empfindungsbeeinträchtigungen. Dazu gehören zum Beispiel folgende Krankheitsbilder:
Handtherapie ist eine spezielle Behandlungsform der Ergotherapie.
Sie richtet sich an Patienten mit unterschiedlichen Erkrankungen und Verletzungen der Hand.
Typische Krankheitsbilder sind:
Die oben genannten Krankheitsbilder können nach folgenden Aspekten behandelt werden:
In der psychisch-funktionellen Ergotherapie konzentriert sich der Ergotherapeut auf die Verbesserung der psychischen Gesundheit und der emotionalen Stabilität des Patienten. Dies geschieht durch:
Beispielhafte Erkrankungen sind:
Handlungsebenen, Aktivitäten, Alltägliche Dinge des Lebens
Ergotherapie ist eine therapeutische Methode, die Menschen dabei unterstützt, ihre alltäglichen Aktivitäten und Aufgaben trotz körperlicher, geistiger oder emotionaler Einschränkungen zu bewältigen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern, indem individuelle Fähigkeiten gefördert und angepasst werden.
Unter anderem können Kinderärzte, Hausärzte, Neurologen, Rheumatologen eine Verordnung zur Ergotherapie ausstellen.
Ebenso haben die Ärzte in Institutionen (z.B. LWL, SPZ, Diagnostikstellen) die Möglichkeit eine Heilmittelverordnung auszustellen.
Bei Minderjährigen die gesetzlich versichert sind, übernimmt die Krankenkasse die vollständigen Kosten.
Bei gesetzlich versicherten Personen ab 18 Jahre fallen 10 Euro Rezeptgebühr und 10% des Rezeptwertes an, die sogenannte Zuzahlung. Der Ergotherapeut schreibt eine Rechnung und muss das Geld an die Krankenkasse weiterleiten.
Privat versicherte Personen sollten sich vor Beginn der ergotherapeutischen Behandlung bei den Krankenkassen informieren ob und wie viel der Kosten übernommen werden.
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